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Straßenreinigung

Leistungsbeschreibung

Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.

Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.

Was sollte ich noch wissen?

Zuständig

  • innerorts sind die Gemeinden,
  • für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.

Ein Service des Landes Thüringen

Gemeindeverwaltung Krayenberggemeinde

Öffnungszeiten

Montag: 09:00  - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00  - 12:00 Uhr / 13:00  - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00  - 12:00 Uhr / 13:00 -  15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Anschrift
Bahnhofstraße 11
36460Krayenberggemeinde

Kontakt

Telefon:
036963 2370
Fax:
036963 23777
Thea:
info@krayenberggemeinde.de
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen