Mitfahrzentrale - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Mitfahrzentrale betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde als „stehendes Gewerbe“ anzeigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
- bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszuges
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großen kreisangehörigen Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb seinen Sitz haben soll.
Ein Service des Landes Thüringen
Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.