Wählbarkeitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Was sollte ich noch wissen?
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ein Service des Landes Thüringen
Gemeindeverwaltung Krayenberggemeinde
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Anschrift
Bahnhofstraße 11
36460Krayenberggemeinde
36460Krayenberggemeinde
Kontakt
- Telefon:
- 036963 2370
- Fax:
- 036963 23777
- E-Mail:
- info@krayenberggemeinde.de
- Thea:
- info@krayenberggemeinde.de