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Wählbarkeitsbescheinigung

Leistungsbeschreibung

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
 

Was sollte ich noch wissen?

Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

Ein Service des Landes Thüringen

Gemeindeverwaltung Krayenberggemeinde

Öffnungszeiten

Montag: 09:00  - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00  - 12:00 Uhr / 13:00  - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00  - 12:00 Uhr / 13:00 -  15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Anschrift
Bahnhofstraße 11
36460Krayenberggemeinde

Kontakt

Telefon:
036963 2370
Fax:
036963 23777
Thea:
info@krayenberggemeinde.de
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen