Sie befinden sich hier: Startseite » Bürgerservice » Was erledige ich wo?

Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.

Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.

Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:

  • Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften
  • Betrieb von Taxiunternehmen
  • Buchführungshelfer
  • Finanzdienstleister
  • Güterkraftverkehrsunternehmen
  • Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
  • Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
  • Handwerk
  • Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
  • Inkassobüros
  • Krankentransporte
  • Makler
  • Pflegedienste
  • Privatkrankenanstalten
  • Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
  • Versicherungsvermittler

Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Thüringen

Landratsamt Wartburgkreis Amt für Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis: und nach Vereinbarung

Anschrift
Postanschrift Landratsamt Wartburgkreis - Amt für Sicherheit und Ordnung
Erzberger Allee 14
36433Bad Salzungen

Kontakt

Telefon:
03695 61-5901
Fax:
03695 61-5999
Web:
https://www.wartburgkreis.de
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen