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Landschaftsschutz

Leistungsbeschreibung

Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege eines Ausschnittes der Erdoberfläche, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist.

Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile von Natur und Landschaft durch die obere Naturschutzbehörde als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind nach Maßgabe der zu erlassenden Rechtsverordnungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

An wen muss ich mich wenden?

Erlaubnisse, Befreiungen oder sonstige Genehmigungen, die nach den Regelungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderlich sind, werden durch die untere Naturschutzbehörde (Landkreise bzw. kreisfreie Städte) erteilt.

Ein Service des Landes Thüringen

Landratsamt Wartburgkreis Umweltamt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis: und nach Vereinbarung

Anschrift
Postanschrift Landratsamt Wartburgkreis - Umweltamt
Andreasstraße 11
36433Bad Salzungen
Besucheradresse des Umweltamtes
Erzberger Allee 14
36433Bad Salzungen

Kontakt

Telefon:
03695 61-6700
Fax:
03695 61-6799
Web:
https://www.wartburgkreis.de
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen