Covid-19: Ausweitung der Notbetreuung in den Kindertagesstätten
Am 23. April 2020 wurden die Regelungen zur Notbetreuung in den Kitas erweitert. Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden dürfen ab 27. April ebenfalls in die Notbetreuung, sowie Kinder von Pädagogen aus Schulen und Kitas. Dazu kommen Kinder von Schülerinnen und Schülern oder Auszubildenden und Studenten, die wieder am Präsenzunterricht teilnehmen.
Die genauen Regelungen finden Sie im beigefügten Dokument.
Die Notbetreuung in den Bad Salzunger Kitas wird entsprechend erweitert und findet ab 27. April auch im Regenbogenland Haus 2 sowie im Schloss-Kinder-Garten statt. Für Ihren Antrag zur Notbetreuung finden Sie die benötigen Formulare im Anhang. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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200423_Notbetreuung_aktualisierte_Regelungen.pdf |
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200424 Notfallbetreuung B_2020-04-24 angepasst.pdf |
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Notfallbetreuung A+ 23_04_2020.pdf |
94 KB | |
Notfallbetreuung A 23_04_2020.pdf |
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